All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

A Grund­sät­ze

 

  1. BB SELFMANAGEMENT bie­tet für Pri­va­te, Fir­men und Insti­tu­tio­nen gemäss dem auf www.bb-selfmanagement.ch publi­zier­ten Ange­bot Dienst­leis­tun­gen an im Bereich von Poten­zi­al-Ent­wick­lung auf per­sön­li­cher oder geschäft­li­cher Ebe­ne. Das Vor­ge­hen wird indi­vi­du­ell gestal­tet. Die dafür in Fra­ge kom­men­den Bera­tungs­leis­tun­gen wer­den durch den Auf­trag­ge­ber und BB SELFMANAGEMENT gemein­sam fest­ge­legt, lau­fend eva­lu­iert und wenn erfor­der­lich angepasst.
  2. In der Zusam­men­ar­beit mit Fir­men und Insti­tu­tio­nen sowie mit Pri­vat­per­so­nen beginnt der Bera­tungs­pro­zess mit einem Infor­ma­ti­ons- und Auf­trags­ge­spräch, wel­ches nach Stun­den­auf­wand abge­rech­net wird.
  3. Die AGB gel­ten für sämt­li­che Ange­bo­te und Dienst­lei­tun­gen der BB SELFMANAGEMENT. 

B Offer­te und Auftragsvereinbarung

 

  1. Im Rah­men des ers­ten Bera­tungs- bzw. Auf­trags­ge­sprächs wird für den zu erwar­ten­den Auf­wand eine ver­bind­li­che Offer­te erstellt und je nach Ver­ein­ba­rung ein Kos­ten­rah­men oder ein Kos­ten­dach definiert.
  2. Das Vor­ge­hen kann jeder­zeit den Wün­schen und Bedürf­nis­sen des Auf­trag­ge­bers ange­passt wer­den, auch wenn sich dadurch gegen­über der Offer­te eine Preis­än­de­rung ergibt.
  3. Wenn die auf­trag­ge­ben­de Per­son mit der Auf­trags- und Ziel­ver­ein­ba­rung, der Offer­te und den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ein­ver­stan­den sind, wird durch BB SELFMANAGEMENT eine Auf­trags­be­stä­ti­gung zuge­stellt. Die­se ist mass­ge­bend für Umfang und Aus­füh­rung der Vertragsleistungen.
  4. Auf der Basis die­ser Auf­trags­be­stä­ti­gung wird BB SELFMANAGEMENT im Rah­men des ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fangs für die zu bera­ten­de Per­son oder Insti­tu­ti­on tätig und die dabei ent­ste­hen­den Auf­wen­dun­gen wer­den gemäss Offer­te in Rech­nung gestellt.
  5. Zeich­net sich im Lau­fe eines Bera­tungs­pro­zes­ses gegen­über der Offer­te ein Mehr­auf­wand ab, wird BB SELFMANAGEMENT dar­über infor­mie­ren und gemein­sam mit dem Auf­trag­ge­ber einen ange­pass­ten Bera­tungs­auf­trag bzw. eine modi­fi­zier­te Offer­te for­mu­lie­ren. 

C Ver­rech­nungs­prin­zip

 

  1. BB SELFMANAGEMENT ver­rech­net erbrach­te Leis­tun­gen nach dem Auf­wand­prin­zip gemäss gel­ten­dem Stun­den­an­satz für Pri­vat­per­so­nen oder Unter­neh­men (sie­he Tari­fe). 

D Ver­re­chen­ba­re Leistungen

 

  1. Bera­tungs- und Coa­ching-Gesprä­che in den Räu­men von BB SELFMANAGEMENT oder extern, sowie tele­fo­ni­sche Bera­tungs­ge­sprä­che, E‑Mail-Bera­tun­gen, Online-Coa­chings, Mee­tings für Brie­fings und Debriefings
  2. Semi­nar-Kon­zep­ti­on und Durch­füh­rung sowie Erstel­lung von Schu­lungs­un­ter­la­gen und Arbeitsmitteln
  3. Bear­bei­tungs­zeit für Vor­be­rei­tung und Nach­be­ar­bei­tung von Beratungsgesprächen
  4. Durch­füh­rungs­ge­büh­ren für test­dia­gnos­ti­sche Verfahren
  5. Zeit für die Durch­füh­rung, Aus­wer­tung und Inter­pre­ta­ti­on von Tests
  6. Schrift­li­che Zusam­men­fas­sun­gen, Bera­tungs­be­rich­te, Gutachten
  7. Recher­chen und Abklä­run­gen im Auf­trag der Kun­din, des Kunden
  8. Spe­sen nach Vereinbarung
  9. Rei­se­zei­ten nach Vereinbarung

E Tari­fe

 

  1. Mass­ge­bend sind die auf der Home­page www.bb-selfmanagement.ch publi­zier­ten und zur Zeit der erbrach­ten Leis­tung gül­ti­gen Tari­fe, gül­tig bis auf wei­te­res, Ände­run­gen vorbehalten.
  2. Auf Wunsch kann für ein Bera­tungs- oder Aus­bil­dungs­man­dat eine Pau­scha­le ver­ein­bart werden.

F Zah­lungs­be­din­gun­gen

 

  1. Die Bera­tungs­leis­tun­gen wer­den am Ende der Bera­tung oder des Pro­jek­tes ver­rech­net, bei grös­se­ren Auf­trä­gen oder auf Wunsch auch etappenweise.
  2. Das Zah­lungs­ziel beträgt 30 Tage nach Rechnungsstellung.
  3. Auf Wunsch kön­nen Teil­zah­lun­gen ver­ein­bart wer­den. Ent­spre­chen­de Details und Moda­li­tä­ten wer­den im ers­ten Bera­tungs- bzw. Auf­trags­ge­spräch geregelt.
  4. Sämt­li­che Preis­an­ga­ben ver­ste­hen sich net­to, exklu­si­ve Spe­sen und Mehrwertsteuer.

G Ver­rech­nung bei ver­säum­ten oder abge­sag­ten Terminen

 

  1. Bera­tungs­ter­mi­ne, wel­che län­ger als 48 h im vor­aus abge­sagt wer­den, wer­den nicht ver­rech­net. Für inner­halb 48 h vor dem ver­ein­bar­ten Ter­min abge­sag­te Bera­tun­gen kann ein ange­mes­se­nes Aus­fall­ho­no­rar bis max. 100% der reser­vier­ten Zeit ver­rech­net werden.
  2. Für ohne Nach­richt ver­säum­te Bera­tungs­ter­mi­ne kann die dafür reser­vier­te Zeit zum vol­len Tarif in Rech­nung gestellt werden.
  3. Bei wie­der­hol­tem Zuspät­kom­men kann die Ver­rech­nung zum vol­len Tarif vom ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Zeit­punkt an erfolgen.
  4. Annu­la­ti­on von bestä­tig­ten Work­shops, Schu­lun­gen, Semi­na­ren durch den Auf­trag­ge­ber: Bei Absa­ge wird wie folgt in Rech­nung gestellt: — 31 bis 60 Kalen­der­ta­ge vor Semi­nar­ter­min 50% des Semi­nar­prei­ses — 11 bis 30 Kalen­der­ta­ge vor Semi­nar­ter­min 75% des Semi­nar­prei­ses — 0 bis 10 Kalen­der­ta­ge vor Semi­nar­ter­min 100% des Seminarpreises.
  5. Sofern BB SELFMANAGEMENT infol­ge begrün­de­tem Aus­fall der Semi­nar­lei­tung Auf­trä­ge kurz­fris­tig absa­gen muss, ent­steht kein Anspruch auf Ent­schä­di­gung zu Guns­ten des Auftraggebers.

H Schrift­li­che Unterlagen

 

  1. Alle Bera­tungs- und Coa­ching-Gesprä­che sind ver­trau­lich und unter­lie­gen der beruf­li­chen Schwei­ge­pflicht, auch gegen­über einem Auf­trag­ge­ber, wenn die­ser nicht gleich­zei­tig die zu bera­ten­de Per­son ist. Moda­li­tä­ten der Infor­ma­ti­on gegen­über einem Auf­trag­ge­ber wer­den im Ein­zel­fall zwi­schen den betei­lig­ten Per­so­nen vereinbart.
  2. Eine Wei­ter­ga­be von Test- und Bera­tungs­er­geb­nis­sen an exter­ne Stel­len, Auf­trag­ge­ber, etc. kann nur dann erfol­gen, wenn die zu bera­ten­de Per­son hier­zu ihr schrift­li­ches Ein­ver­ständ­nis gege­ben hat. Bei Min­der­jäh­ri­gen muss dazu das schrift­li­che Ein­ver­ständ­nis der Eltern vorliegen.

I Gerichts­stand und anwend­ba­res Recht

 

  1. Die vor­le­gen­den AGB und die Ver­trä­ge, die auf­grund die­ser AGB abge­schlos­sen wer­den, unter­lie­gen schwei­ze­ri­schem Recht. Gerichts­stand ist Wil SG.